Na klasse – abgezockt

Da ist mir das doch tatsächlich auch passiert.

Nachdem ich mich ja mit dem Thema PC-Sicherheit beschäftigt hatte, gab es gestern eine Doku über Handy-Fallen…und wie leicht es ist, in so eine Abo-Falle zu geraten. Der dringende Rat war: eine sogenannte „Drittanbieter-Sperre“ zu setzen.

Mit dieser Sperre wird verhindert, das über meine Handy-Rechnung weitere Leistungen von anderen Firmen abgerechnet werden, die mittels meines Handys  zufällig oder manipulativ entstanden sind. In beiden Fällen hat der  Handy-Nutzer keine bewusste Willenserklärung für den Abschluss eines Abos gegeben…aber man merkt es nicht…oder wenn erst dann, wenn es zu spät ist.

Drittanbieter-Sperre….das hatte ich vor Monaten schon einmal gehört …hab ich das eigentlich gemacht? Ich weiß das ich es machen wollte….Nun, ich hab ja gerade Zeit, also hab ich mich bei meinem Mobilfunk-Anbieter eingeloggt und nachgeschaut.

NEIN, das hatte ich tatsächlich nicht gemacht – also das hab ich dann mal schnell geändert. So….jetzt bin ich sicher.

Neben dem Reiter zum Setzen der Sperre, war ein weiterer Reiter: benutzte Drittanbieter…oder so ähnlich. Nur aus Spaß hab ich da drauf geklickt und hatte erwartet, das nichts erscheint….aber was soll ich sagen: DOCH….da stand das ich seit ein paar Monaten JEDE WOCHE 4,99 an Cellfish GmbH zahle….und ich hab es nicht gemerkt.

WIE konnte mir das passieren?  MIR? Ich mache mit dem Handy relativ wenig im Internet…und ich kontrolliere meine Kontoauszüge regelmäßig….Jaaaaaaa, aber……gerade das mit der Handy-Rechnung war immer ein Problem bei mir.

Die Telekom stellt mir die Rechnung online zur Verfügung. Aber mit der alten Webseite der Telekom hatte ich immer Probleme und damit hat es mit dem runterladen und speichern nie geklappt…aber solange immer der Gleiche Betrag abgebucht wird…dachte ich … brauche ich mir keine Gedanken zu machen.

Und hier kommt mein Stress der letzten Monate ins Spiel… den Sprung um 20 EUR pro Monat hab ich irgendwie nicht wahr genommen. Ich war unaufmerksam…und da seitdem immer der gleiche Betrag abgebucht wurde, hab ich mir weiter keine Gedanken gemacht.

Seit kurzem funktioniert das mit dem Online-Zugang und da hab ich gestern tatsächlich  meine Handy-Rechnungen  angeschaut…das steht das auch mit dem Drittanbieter drin. Ich hätte es also merken können, wenn ich mir die Rechnungen angeschaut hätte.

Aber WAS für ein Abo hab ich da eigentlich abgeschlossen und noch viel wichtiger:  wie werde ich es wieder los. Es ist wohl eine Seite für Online-Spiele und Klingeltöne.

Das Internet ist voll von Hilfestellung zu Thema  Abofallen künigen  und sogar „mein Anbieter“ war dabei….also schnell eine Mail an die entsprechende Stelle geschrieben und mit sofortiger Wirkung gekündigt. Für einen Widerspruch (also Annullierung des Vertrags war es bereits zu spät – das geht nur innerhalb von 2 Wochen).

Tja und bekomme ich mein Geld zurück?  Ja es ist möglich. Bedeutet jedoch viel Aufwand und man muss sich nicht nur mit der Abo-Firma streiten, sondern auch mit dem Mobilfunkanbieter….nein, diesen Weg werde ich nicht gehen.

Die Sperre ist ab sofort gesetzt und das verlorene Geld nehme ich mal als „Lehrgeld“….DAS passiert mir bestimmt nicht noch einmal.

3 Gedanken zu “Na klasse – abgezockt

  1. Das ist so ein Unding. Mir ist genau das gleiche bei Vodafone passiert, aber zum Glück hatte ich es direkt nach dem ersten Monat gemerkt. Finde es unmöglich von den Mobilfunkanbietern, dass das nicht von vornerein gesperrt ist und wenn man es wirklich mal nutzen will, dass man es dann entsperren kann. So hat man nur den ganzen Ärger im Hals. In letzter Zeit haben besonders viele die ich kenne genau damit zu kämpfen gehabt.

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    1. jaa das ist schon krass. ich finde auch, es sollte beim Abschließen eines Mobilfunkvertrages erst einmal gesperrt sein und wer möchte könnte es dann entsperren.
      Aber die Mobilfunkanbieter verdienen ja auch mit daran – die haben gar kein Interesse das zu unterbinden.
      😦

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  2. Wenn es eine Abofalle der Cellfish GmbH ist, so ist es einfach das Geld zu bekommen.

    Die Cellfish ist gerichtsbekannt.
    Mit Urteil vom 09.08.2018 sprach das AG Düsseldorf (Az. 50 C 248/17) von einer Abofalle und verurteilte die Cellfish. Das Gericht urteilt der Ferne, dass nach gerichtliche Überzeugung zu keinem Zeitpunkt ein Vertrag zu Stande kam. Ferner hält das Gericht in Urteil fest, dass gerichtsbekannte ist, dass auch in anderen Verfahren ist so Auffälligkeiten bei Cellfish bereits gekommen war.
    Das Gericht stützt sich bei der Urteilsfindung auf auch ein Gutachten.

    In Urteil AG Düsseldorf 24 C 451/16 hatte das Gericht schwere Zweifel am Zu-Standekommen des Vertrags.
    Das Gericht hielt in Urteil Ferne fest, dass aufgrund der nachträglichen Manipulation der Beweismittel von Celllfish nicht ausgeschlossen werden könne, dass diese auch weitere Manipulationen vorgenommen hat.

    In Urteil AG Düsseldorf 27C 273/16 konnte ein weiterer Kläger mittels Gutachter aufzeigen, dass die Beweismittel von Selfish Manuel auf Briefpapier zusammengeschrieben waren und keinerlei Beweiswert hatten. Auch hier musste Cellfish die Abofalle erstatten.

    In einem weiteren Verfahren am Amtsgericht Düsseldorf (Az 43 C210/16) hat Cellfish gar falsche Screenshots (falsche Preisangabe) in ihr log File hinein kopiert.
    Erneut konnte der Kläger mittels Gutachter sehr leicht aufzeigen, dass die Beweismittel gefälscht waren. Auch hier musste die Abofalle erstattet werden.

    Daher ist verständlich, dass das Amtsgericht Düsseldorf in Urteil vom August 2018 festgehalten hat, dass gerichtsbekannter ist, dass es anderen Verfahren auch zu Auffälligkeiten gekommen ist.

    Da Cellfish keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung durchführt, kann ausgehend von (scheinbar) erfolgten Vertragsschluss selbst 1 Jahr und 14 Tage nach der Widerruf erklärt werden.
    Entscheidend ist, dass der Begriff Widerruf jedoch nicht fallen muss. Es reicht, dass ersichtlich ist, dass der Kunde sich aus dem Vertragsverhältnis lösen möchte. Dies wird regelmäßig der Fall sein, wenn der Kunde erst mal bei Cellfish reklamiert, dass es keinen Vertrag gibt und dass er eine Rückerstattung begehrt. Dies ist als Widerrufsbelehrung auszulegen (so auch das AG Düsseldorf in Urteil 27 C 273/16 gegen Cellfish).

    Sehr gerne stellen wir alle Unterlagen/Urteile zur Verfügung.
    Kontakt: mydooabzocke@gmx.de

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